
Leistungen
Die Kanzlei HOLZMANN gehört zu einigen der wenigen ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätigen Kanzleien im Raum Oberbayern und Rosenheim.
Durch langjährige Erfahrungen im Gesundheitswesen liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich. Unsere branchenspezifischen Kenntnisse ermöglichen Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung.
Wir vertreten Unternehmen, leitende Angestellte, Arbeitnehmer sowie Betriebsräte gleichermaßen. Bewusst haben wir uns dafür entschieden "beide" Seiten zu vertreten. Dies ist für uns der beste Weg, um unsere Mandanten immer aktuell und zielgenau zu beraten.
Die Kanzlei HOLZMANN berät:
Abfindung
Abmahnung
Abordnung
Altersgrenze
Änderungskündigung
Annahmeverzug
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerhaftung
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsverhinderung
Arbeitsvertrag
Arbeitszeit
Arbeitszeitmodelle
Aufhebungsvertrag
Ausschlussfrist
Befristung
Belegarzt
Bereitschaftsdienst
Beschäftigungsverbot
Beschlussfassung
Betriebliche Übung
Betriebsänderung
Betriebsrat
Betriebsübergang
Betriebsvereinbarung
Chefarzt
Compliance
Datenschutz
Dienstwagen
Direktionsrecht
Eingruppierung
Einigungsstelle
Elterngeld
Elternzeit
Entgeltfortzahlung
Feiertagsarbeit
Fortbildungsvereinbarung
Freistellung
Freiwilligkeitsvorbehalt
Führungskräfte
Fürsorgepflicht
Honorarkräfte
Interessenausgleich
Konsiliararzt
Krankengeld
Krankheit
Kündigung
Kündigungsschutz
Leitende Angestellte
Medizinischer Dienst
Mindestlohn
Minijob
Freie Mitarbeiter
Mitbestimmung
Mobbing
Mutterschutz
Nebentätigkeit
Opt-Out
Pfändung
Pflegezeit
Praktikant
Probezeit
Rückzahlungsklausel
Rufbereitschaft
Sachverständiger
Scheinselbständigkeit
Seminare
Sonntagsarbeit
Sozialplan
Tantieme
Tarifvertrag
Teilzeit
TV-Ärzte
TVöD
Überstunden
Umstrukturierung
Unkündbarkeit
Unterlassungsanspruch
Urlaub
Verdachtskündigung
Vergütung
Versetzung
Vertragsstrafe
Verwirkung
Wettbewerbsverbot
Zeitarbeit
Zeugnis
Zielvereinbarung
Zulagen