Kosten: Klar und übersichtlich

Bereits vor einer Beauftragung sprechen wir mit Ihnen über den finanziellen Aufwand, mit dem Sie rechnen müssen. So haben Sie bereits vorab ein klares Bild, welche Kosten auf Sie zukommen.

Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Vereinbarung von Stunden- oder Pauschalhonoraren ist jedoch ebenfalls möglich. Wir besprechen mit Ihnen, was für Ihren Fall sinnvoll ist.

Service: Wir übernehmen den Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, wickeln wir für Sie auch den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Wir informieren Sie auch über die Möglichkeit, Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wichtig:
Im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung (außergerichtlichen Tätigkeit oder arbeitsgerichtliches Verfahren erster Instanz) besteht für Sie kein Anspruch auf Erstattung, der Ihnen entstandenen Kosten. Dies selbst dann nicht, wenn Sie Recht bekommen haben.

Telefonische Ersteinschätzung
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