Arbeitnehmer

Von A wie Abmahnung bis Z wie Zwangsvollstreckung: Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr komplex. Insbesondere wenn es um Ansprüche aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geht. Als Kanzlei für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie zu allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Oft ist bei einem Arbeitsrechtsstreit schnelles Handeln notwendig. So muss beispielsweise gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen vorgegangen werden, sonst sind all Ihre Rechte verloren.

Kündigungsschutz

Fällt Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz, werden dem Arbeitgeber zusätzliche Hürden für eine Kündigung auferlegt. Einen zusätzlichen Kündigungsschutz genießen z. B. Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern während der Elternzeit, Auszubildende und Betriebsräte. Sie können zu zusätzlichen Kündigungserfordernissen oder sogar bis hin zur Unkündbarkeit führen.

ACHTUNG: Innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der schriftlichen Kündigung. WICHTIG: Weitere Maßnahmen sind nur in den ersten Tagen nach der Kündigung zulässig (so etwa die Zurückweisung der Kündigung wegen unterlassener Vertretungsanzeige).

Wir sichern Ihnen im Falle einer Kündigung einen Beratungstermin innerhalb von 48 Stunden zu.

Abfindung

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur in bestimmen Ausnahmefällen. Meist werden Abfindungen in Kündigungsschutzverfahren in einem gerichtlichen Vergleich festgehalten. Über die Möglichkeit von Abfindungszahlungen beraten wir Sie gerne.

Aufhebungsvertrag

Bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, bedeutet das, dass Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen müssen. Das Problem: Sie genießen als Arbeitnehmer dann nicht mehr den gesetzliche

n Schutz, der Ihnen bei einer Kündigung zusteht. Sie müssen sich über die möglichen Folgen selbst informieren und alle Konsequenzen selbst verantworten.

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten oder wurden Ihnen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages geraten, unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen, so dass für Sie keine nachteiligen Konsequenzen durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages entstehen.

Beratung bei Umstrukturierungen

Sind Sie als Arbeitnehmer von einer Umstrukturierung betroffen, hängen Ihre Handlungsoptionen von der Art und dem Ausmaß der Umstrukturierung ab. Möglicherweise verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Unabhängig vom Betriebsrat können Sie auch selbst handeln. Sollen Sie versetzt werden, so kann das grundsätzlich nur nach den Vorgaben des Arbeitsvertrages geschehen. Gerne beraten wir Sie, welche Handlungsoptionen Sie haben und welche für Sie am günstigsten sind.

Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers. Deshalb kann jeder Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen, das seine bisherigen Tätigkeiten wahrheitsgemäß dokumentiert. Ein Arbeitszeugnis kann (und sollte) verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Nicht nur bei Beendigung, auch schon während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen – das sog. Zwischenzeugnis. Da der gesetzliche Zeugnisanspruch nur das Endzeugnis erfasst, muss ein Arbeitgeber jedoch nur dann ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn der beantragende Arbeitnehmer ein besonderes Interesse geltend macht.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, dass Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, das für Sie am günstigsten ist.

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